RA Prof. Dr. Johannes Hintermayr, RAA Ing. Mag. Mario Steglehner und Christoph Kahr durften am 29.6.2021 im Rahmen des mehrstündigen Vortrags "Gewährleistung - was hat sich geändert?" allen interessierten Teilnehmern des Landesgremiums Elektro- und Einrichtungsfachhandel der Wirtschaftskammer Oberösterreich die mit 1.1.2022 in Kraft getretenen Neuerungen im Gewährleistungsrecht vorstellen.
Am 29. Juni 2022 hat die WKO Oberösterreich für alle interessierten Teilnehmer aus dem Elektro- und Einrichtungsfachhandel zum Vortrag "Gewährleistung - was hat sich geändert?" eingeladen. Vorgetragen haben RA Prof. Dr. Johannes Hintermayr, RAA Ing. Mag. Mario Karl Steglehner und Christoph Kahr.
Im Rahmen des Vortrags wurden insbesondere die für Unternehmer*innen wichtigen Themen
- Verträge zwischen Unternehmern (B2B)
- Verträge mit Verbrauchern (B2C)
- Verkauf von Waren mit digitalen Elementen
- Aktualisierungspflicht
- Rückgriffsrechte des Händlers gegen seinen Vorlieferanten
- Austauschkosen von defekten Geräten
umfassend behandelt.
Die Teilnehmer*innen der beiden Branchen waren an der Materie höchst interessiert und es wurden zahlreiche Fragen gestellt, viel diskutiert und debattiert, sodass der für zwei Stunden angesetzte Vortrag "erst" nach - wie wir hoffen - aufschlussreichen zwei weiteren Stunden endete.
Die Vortragenden bedanken sich für die Einladung und das breite Interesse an der Veranstaltung der WKOÖ.