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Aktuell rollt eine Abmahn- bzw Aufforderungswelle betreffend Google Fonts quer durch Österreich. Dabei wurden tausende Websitebetreiber im Namen einer in Wien ansässigen Dame mit osteuropäischem Namen durch deren Anwalt - der am Briefpapier unter "datenschutzanwalt.eu" auftritt - wegen eines vermeintlichen Datenschutzverstoßes aufgrund der externen Einbindung der Google Schriftarten auf deren Websites - unter anderem - zur Zahlung von EUR 100,00 Schadenersatz + Anwaltskosten aufgefordert. Sind auch Sie betroffen? Prof. Hintermayr berät und hilft gerne!
Wegen überlanger Verfahrensdauer in einem markenrechtlichen Zivilverfahren, das über drei Instanzen hinweg insgesamt 12 Jahre gedauert hat, haben sich RA Prof. Dr. Johannes Hintermayr und RAA Ing. Mag. Mario Karl Steglehner für ihren Klienten mit einer umfangreichen Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gewandt und konnten im eingeleiteten Schlichtungsverfahren eine Einigung mit der Österreichischen Bundesregierung erzielen, der zufolge unser Klient - als Wiedergutmachung für das überlange Verfahren - eine fünfstellige Summe erhalten hat.